Allgemeine Geschäftsbedingungen
Max Immobilien
Inhaber: Thomas Gräbner
- 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Max Immobilien, Inhaber Thomas Gräbner (nachfolgend „Makler“) und seinen Kunden über den Nachweis und/oder die Vermittlung von Kauf-, Miet-, Pacht- und sonstigen Immobilienverträgen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- 2 Zustandekommen des Maklervertrages
Ein Maklervertrag kommt zustande durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf Grundlage eines Objektangebotes des Maklers.
Dies gilt insbesondere, wenn der Interessent aufgrund eines Exposés, einer Objektbesichtigung oder sonstiger Nachweistätigkeit des Maklers mit dem Eigentümer, Verkäufer, Vermieter oder einem sonstigen Berechtigten in Kontakt tritt.
- 3 Angebote
Alle Angebote und Informationen des Maklers erfolgen freibleibend und unverbindlich.
Die vom Makler übermittelten Objektinformationen beruhen auf Angaben der jeweiligen Eigentümer, Verkäufer, Vermieter oder sonstigen Auskunftspersonen. Eine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Makler nicht.
Irrtum, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten.
- 4 Vertraulichkeit
Sämtliche Angebote, Exposés und Objektinformationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Maklers zulässig.
Kommt aufgrund einer unbefugten Weitergabe ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision unberührt, soweit die Tätigkeit des Maklers für den Vertragsabschluss ursächlich war.
- 5 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer, Vermieter oder Verpächter als auch für den Käufer, Mieter oder Pächter tätig zu werden, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
- 6 Maklerprovision
Die Höhe der Maklerprovision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé, dem Maklervertrag oder einer gesonderten Vereinbarung.
Soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, gelten die bei Vertragsabschluss ortsüblichen Provisionssätze.
Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Maklerprovision.
Der Provisionsanspruch entsteht mit wirksamem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages.
Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig.
- 7 Gleichwertige Geschäfte
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn anstelle des ursprünglich angestrebten Vertrages ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt, das auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.
Dies gilt insbesondere für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, Erbanteilen oder sonstigen Rechten, durch die die Verfügungsmacht über die Immobilie erlangt wird.
- 8 Haftung
Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Makler nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Maklers.
- 10 Streitbeilegung
Der Makler ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- 11 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.