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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Max Immobilien

Inhaber: Thomas Gräbner

  • 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Max Immobilien, Inhaber Thomas Gräbner (nachfolgend „Makler“) und seinen Kunden über den Nachweis und/oder die Vermittlung von Kauf-, Miet-, Pacht- und sonstigen Immobilienverträgen.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Gesetzlich vorgeschriebene Formvorschriften bleiben unberührt.

 

  • 2 Zustandekommen des Maklervertrages

Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedürfen gemäß § 656a BGB der Textform. Ein solcher Maklervertrag kommt nicht allein durch die Anforderung eines Exposés, die Teilnahme an einer Besichtigung oder die sonstige Inanspruchnahme von Maklerleistungen zustande.

Bei anderen Maklerverträgen richtet sich das Zustandekommen nach den gesetzlichen Vorschriften und den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Besondere gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

 

  • 3 Angebote

Alle Angebote und Informationen des Maklers erfolgen freibleibend und unverbindlich.

Die vom Makler übermittelten Objektinformationen beruhen auf Angaben der jeweiligen Eigentümer, Verkäufer, Vermieter oder sonstigen Auskunftspersonen. Eine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Makler nicht.

Irrtum, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten.

 

  • 4 Vertraulichkeit

Sämtliche Angebote, Exposés und Objektinformationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.

Eine Weitergabe vertraulicher, nicht öffentlich zugänglicher Objektinformationen an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers.

Eine unbefugte Weitergabe begründet für sich genommen keinen Provisionsanspruch gegen den Empfänger oder den weitergebenden Kunden. Etwaige Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den wirksam getroffenen Vereinbarungen.

 

  • 5 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer, Vermieter oder Verpächter als auch für den Käufer, Mieter oder Pächter tätig zu werden, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

 

  • 6 Maklerprovision

Ob und in welcher Höhe eine Maklerprovision geschuldet wird, richtet sich nach dem wirksam geschlossenen Maklervertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Die bloße Angabe einer Provision im Exposé oder die Anfrage zu einem Objekt begründet für sich allein keine Zahlungspflicht.

Ohne eine wirksame Provisionsvereinbarung entsteht durch diese AGB keine eigenständige Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten insbesondere die §§ 656a bis 656d BGB. Bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen gelten die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das Wohnungsvermittlungsgesetz (Bestellerprinzip).

Ein Provisionsanspruch setzt insbesondere einen wirksamen Maklervertrag, eine provisionsbegründende Maklerleistung und den infolge dieser Leistung zustande gekommenen Hauptvertrag voraus, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.

Die Fälligkeit der vereinbarten Provision richtet sich nach dem Maklervertrag und den gesetzlichen Vorschriften.

 

  • 7 Gleichwertige Geschäfte

Kommt anstelle des ursprünglich beabsichtigten Hauptvertrags ein anderer Vertrag zustande, besteht ein Provisionsanspruch nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und das abgeschlossene Geschäft nach den Umständen des Einzelfalls wirtschaftlich mit dem nachgewiesenen oder vermittelten Geschäft übereinstimmt.

Ein Anspruch allein wegen des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen, Erbanteilen oder sonstigen Rechten wird durch diese AGB nicht begründet.

 

  • 8 Haftung

Der Makler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung für sonstige Schäden auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie, bleiben unberührt.

 

  • 9 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Maklers.

 

  • 10 Streitbeilegung

Der Makler ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

  • 11 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

  • 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

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